Vereinschronik

Im Mittelalter gab es keinen organisierten – weder einen abwehrenden noch einen vorbeugenden – Brandschutz. Aus Furcht vor Bränden brachten die Einwohner Sprüche, Zeichnungen oder Schnitzereien an Ihren Häusern an. Sie sollten vor allem den „Feuerteufel“ fernhalten oder vor Blitzeinschlägen schützen. Außerdem vertraute man auf den Hl. Florian, den heutigen Schutzpatron der Feuerwehr. Als Ausrüstung standen nur Ledereimer, Wasserfässer, Feuerhaken und Dachkrücken zur Verfügung.

 

Kurz nach der sehr schweren Zeit des 30-jährigen Krieges wurde im Jahr 1654 in Schaafheim die alte Gemeindeordnung erneuert. Wie Hans Dörr herausfand, enthielt diese alte Gemeindeordnung auch etliche Passagen zum Feuerschutz.

 

Die Schaafheimer Gemeindeordnung dürfte in ähnlicher Form auch in Radheim gegolten haben. Jeder Neubürger, der sich im Ort niederlassen wollte, musste 2 Heller vor der Ablegung des Bürgereides bezahlen. Diese Einnahme wurde für die Anschaffung und den Erhalt der ledernen Feuerlöscheimer verwandt.

 

Zwischen den Gebäuden des Ortes musste ein Winkel von fünf Schuh (ca 1,40Meter) Breite sein, um im Brandfall löschen zu können. Strengstens verboten waren offenes Feuer oder Licht. Jeder Hausbesitzer musste einen Ledereimer, zwei Steigleitern, zwei Leuchten und eine Bütte haben. Im Brandfall wurde die Sturmglocke geläutet. Jeder Nachbar musste seine gefüllte Bütte vor das Tor stellen und mit dem Eimer zur Brandstelle eilen.

 

Wer als Erster mit Pferdewagen am Rathaus ankam, um Eimer, Haken und Leitern zur Brandstelle zu fahren, der bekam einen Taler, der Zweite noch einen halben Taler. Wer fahrlässig einen Brand verursachte, der musste in den ersten Jahren 10 Taler und später das Doppelte bezahlen.

 

In der trockenen Sommerzeit hatte jeder Hausbesitzer die Bütte mit Wasser zu füllen und in der hart gefrorenen Winterzeit die Bütte in die warme Stube zu stellen.